Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, in der nächstmöglichen Gemeinderatssitzung einen Tagesordungspunkt „Weiterentwicklung des Stadtwaldes“ vorzusehen.
Grundlagen des TOP
- Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung über die Situation des Stadtwaldes (Nachhaltigkeit)
- Das Park-und Camping-Konzept der Hockenheimring GmbH (Verträglichkeit, Ökobilanz)
- Der Pachtvertrag zwischen der Hockenheimring GmbH und der Stadt Hockenheim über dieNutzung des Stadtwaldes (Beendigung oder Weiterführung in veränderter Form)
Mögliche Beschlußfassung
- Prüfauftrag über die künftige Nutzung des Stadtwaldes durch die Hockenheimring GmbH ggf. Beendigung des Pachtvertrages und Verzicht auf Parken und Campen im Stadtwald
- Beurteilungskriterien: Nachhaltigkeit, Ökobilanz, Verträglichkeit, Wirtschaftlichkeit, öffentlichesInteresse
- Mögliche Maßnahmen zur „Weiterentwicklung des Stadtwaldes“ im Zusammenhang mit der anstehenden Forsteinrichtung bzw. des Betriebsplans
Begründung:
In der Presseveröffentlichung des Kreisforstamtes am 06. März 2019 (Hockenheimer Woche „Die Wälder der Hardt sind in Bedrängnis“), weist der Leiter des Kreisforstamtes, Herr Dr. Dieter Münch, auf die dramatischen Auswirkungen des Klimawandels hin.
Die Verwaltung und der Gemeinderat haben eine erhöhte Verantwortung für den Stadtwald und sollten alle Maßnahmen hinterfragen, die dessen Bestand und Weiterentwicklung zusätzlich gefährden. Wir gehen fest davon aus, dass Sie dieser Einschätzung zustimmen können.
Ergänzend zu dem Antrag bitten wir die Verwaltung, zu den nachfolgenden Fragen zeitnah Stellung zu nehmen.
Fragen
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass der Stadtwald C4 für einen LKW-Rasthof in Anspruch genommen werden soll? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt.
2. Wurden an die Verwaltung in dem Zusammenhang Anfragen (Verfügbarkeit, Bonität etc.) gestellt und ist sie von Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe über Planvarianten informiert worden?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung – unter der Annahme, dass das Vorhaben noch besteht – dies zu verhindern?
4. Wurde in diesem Falle bereits rechtliche Beratung in Anspruch genommen?
5. Beabsichtigt die Verwaltung die Öffentlichkeit und den Gemeinderat in geeigneter Weise zu informieren?
6. Kann der Stadtwald C4 dauerhaft nicht betreten werden (Waldgesetz BW § 37)? Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?
7. Warum war es der Verwaltung nicht möglich, eine frühere Terminierung für die abgelaufene Forsteinrichtung (2009 – 2018) vorzunehmen?
8. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die derzeitige Nutzung des Stadtwaldes für das Campen bei Großveranstaltungen (Formel 1) nicht mit einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Betrieb des Hockenheimrings im Einklang steht?
9. Welche Maßnahmen hält die Verwaltung für erforderlich, um den Stadtwald möglichst in seinem Bestand zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln und dessen Gefährdung nicht zu befördern?
Hockenheim, 15. März 2019
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